Soweit ich bisher dachte, steht VoP (Verification of Payee) für die Sicherheit von SEPA-Überweisungen.
Gestern Abend habe ich in einem Gespräch gehört, dass dies auch bei Lastschriften greife und Probleme machen könne
Hintergrund:
Ich muss einmal im Jahr für unseren Verein per Sammellastschrift die Beiträge einziehen.
Muss ich da nun durch VoP mit Problemen rechnen?
VoP bei Lastschriften
Re: VoP bei Lastschriften
Hallo,
bei Lastschriften werden die "Empfänger" (Zahlungspflichtigen) nicht geprüft.
bei Lastschriften werden die "Empfänger" (Zahlungspflichtigen) nicht geprüft.
Freundliche Grüße,
Ihr ALF-BanCo Team
Ihr ALF-BanCo Team